Hundesteuer
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Die Hundesteuer ist eine Steuer der Gemeinde nach § 7 KAG.[1]
Nach § 5 der Maintaler Hundesteuersatzung beträgt die jährliche Steuer für den ersten Hund 96 Euro. Für gefährliche Hunde beträgt die Steuer 512 Euro, für Zweithunde 144 Euro und für jeden weiteren Hund 198 Euro. Nach § 6 sind Steuerbefreiungen beispielsweise für Blindenhunde oder vorübergehend für Hunde aus dem Tierheim möglich.[2]
Geschichte
In der siebten Legislaturperiode beantragten CDU und SPD 1997, die Steuer für Kampfhunde von jährlichen 96 Mark um das Fünf- bis Achtfache zu erhöhen. Außerdem forderten sie vom Magistrat einen Leinenzwang für Hunde in öffentlichen Grünanlagen.[3]
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Vgl. https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-KAGHE2013pP7 (10.11.21).
- ↑ Vgl. S a t z u n g über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Maintal https://web.archive.org/web/20211110130210/https://daten2.verwaltungsportal.de/dateien/seitengenerator/e57510647977b2ea5be80fbfe74dd5e399276/11c47add704b02cded649b9ba9c80d68_9.600.pdf (aufgerufen am 10.11.21).
- ↑ Vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung, 06.08.1997, Nr. 180, S. 40.