Anhörungsausschuss

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Der Anhörungsausschuss ist ein Gremium der Stadt Maintal. Nach § 7 des Hessischen Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung (HessAGVwGO) bilden Städte mit mindestens 30.000 Einwohnern einen Anhörungsausschuss.[1] Aufgabe dieses Ausschusses ist die Anhörung über Widersprüche gegen Verwaltungsakte des Magistrats und des Bürgermeisters. Ziel ist nach § 12 HessAGVwGO die eine gütliche Erledigung des Widerspruchs.[2] Der Anhörungsausschuss setzt sich nach § 10 HessAGVwGO aus dem Bürgermeister und zwei Beisitzern zusammen. Letztere werden von der Stadtverordnetenversammlung für die Dauer ihrer Legislaturperiode gewählt. Berufs- und andere Vereinigungen oder sonstige Einrichtungen mit Sitz im Stadtgebiet können Vorschläge für die Liste der Beisitzer machen.[3]

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