Haushaltssperre

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Eine Haushaltssperre kann der Gemeindevorstand (Magistrat) nach § 107 HGO verhängen, wenn "die Entwicklung der Erträge, der Einzahlungen, der Aufwendungen oder der Auszahlungen es erfordert". Das hat zur Folge, dass Aufwendungen und Auszahlungen nur dann geleistet und Verpflichtungen nur dann eingegangen werden, wenn der Gemeindevorstand dem zustimmt.[1]

Im Gegensatz zu Sperrvermerken, die ein haushaltspolitisches Instrument der Gemeindevertretung sind und bei der Aufstellung der Haushaltssatzung und damit vor der Ausführung eingesetzt werden, um Mittel im Rahmen der Ausführung des Haushaltsplanes gegebenenfalls freizugeben, sind ist die Haushaltssperre ein haushaltspolitisches Instrument des Gemeindevorstandes. Dabei geht es nicht um Umstände, die bei der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung bekannt sind, sondern solche, die im Zuge der Ausführung bekannt werden und auf die eventuell schnell reagiert werden muss. Allerdings kann der Gemeindevorstand dieses Mittel nur nutzen, wenn die Entwicklung der Erträge, der Einzahlungen, der Aufwendungen oder der Auszahlungen es erfordert. Politische Meinungsverschiedenheiten zwischen Gemeindevorstand und Gemeindevertretung legitimieren keine Haushaltssperre.[2]

Da der der Gemeindevorstand mit der Haushaltssperre in die Etathoheit der Gemeindevertretung eingreift, muss er die sie wieder aufheben, sobald die Gründe für die Sperre entfallen. Ob die Gemeindevertretung die haushaltswirtschaftliche Sperre von sich aus aufheben kann, ist fraglich. Spätestens mit Ablauf des Haushaltsjahres endet die Haushaltssperre.[3]

Geschichte

2002

Nachdem das Land Hessen die Zahlen für Zuweisungen und Anteile am Lohn- und Einkommensteueraufkommen stark nach unten korrigiert hatte, sah die Stadt Maintal den Haushaltsausgleich gefährdet. Gegenüber den Planansätzen reduzierten sich die Einnahmen um 1,4 Millionen Euro. Der ursprünglich beschlossene Haushalt war laut Stadtrat Günther Wassermann mit "sehr realistischen" Erwartungen beschlossen worden, aber die Einnahmeverluste durch die nach unten berichtigten Zuweisungen seien dramatisch. Zudem sei mit weniger Einnahmen aus den Anteilen an der Umsatzsteuer, dem Familienleistungsausgleich und den Schlüsselzuweisungen zu rechnen, wie er auch Veröffentlichungen des Hessischen Städtetages schloss.[4]

2003

Der sozialdemokratische Stadtrat Günther Wassermann rechnete im Juli 2003 nach Veröffentlichungen der kommunalen Spitzenverbände mit Mindereinnahmen bei der Einkommenssteuer. Für das erste Halbjahr wurde mit 5,2 Prozent gerechnet und zusätzlich über das ganze Jahr 2003 mit einer Minderung von 2 Prozent, da sich der Verteilerschlüssel im Jahr 2003 änderte. Die Stadt rechnete mit Einnahmeausfällen in Höhe von mindestens 1,2 Millionen Euro und ohne die prognostizierte konjunkturelle Erholung im zweiten Halbjahr würden die Ausfälle um 500.000 Euro steigen. Daher wurde die Haushaltssperre verhängt, wodurch nur noch Ausgaben zulässig waren, zu denen die Stadt gesetzlich oder vertraglich verpflichtet war, oder die der Magistrat genehmigte.[5]

2020

Aufgrund der COVID-19-Pandemie verhängte der Magistrat 2020 eine Haushaltssperre. Das Jahr schloss die Stadt Maintal mit einem Überschuss von fünf Millionen Euro ab, ursprünglich war mit einem Überschuss von 1,5 Millionen Euro gerechnet werden. Das gute Ergebnis führte die Bürgermeisterin Monika Böttcher unter anderem auf die Haushaltssperre zurück.[6]

Einzelnachweise

  1. Vgl. § 107 HGO.
  2. Vgl. PdK He B-1, HGO § 107, beck-online.
  3. Vgl. PdK He B-1, HGO § 107 Rn. 24, beck-online.
  4. Vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung, 01.08.2002, Nr. 176, S. 46.
  5. Vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung, 25.07.2003, Nr. 170, S. 57.
  6. Vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung, 31.12.2020, Nr. 304, S. 39.