Ortsbeirat

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Ein Ortsbeirat ist ein Hilfs- oder Parallelorgan der Gemeindevertretung für Ortsbezirke (bspw. Stadtteile).[1]

In Maintal wurden bislang keine Ortsbeiräte eingerichtet.

Einrichtung, Wahl und Aufgaben

Einrichtung und Aufhebung

In § 81 HGO sind Einrichtung und Aufhebung von Ortsbeiräten geregelt. Die Einrichtung ist nicht notwendig, aber möglich. Zur Einrichtung reicht eine einfache Mehrheit in der Stadtverordnetenversammlung, mit der Ortsbezirke in der Hauptsatzung festgelegt werden. Dort muss auch die Mitgliederzahl festgelegt werden.[2] Die Zahl der Mitglieder muss zwischen 3 und 9 liegen.[3] Für die Auflösung zum Ende der Wahlperiode ist eine Zweidrittelmehrheit in der Stadtverordnetenversammlung nötig.[4]

Wahl

Die Wahl von Ortsbeiräten ist in § 82 HGO geregelt. Die Wahl der Ortsbeiräte findet zum einheitlichen Kommunalwahltermin in Hessen statt (an dem Tag, an dem auch Stadtverordnete, Ausländerbeiräte und Kreistagsmitglieder gewählt werden). Grundsätzlich stellen Parteien und Wählergruppen Kandidaten für ihre Wahlvorschläge auf. Wenn die Zahl der Kandidaten für einen Ortsbeirat kleiner ist als seine festgelegte Mitgliederzahl, fällt die Wahl für diesen Ortsbeirat aus. Dann kommt dieser Ortsbeirat nicht zustande.[5]

Aufgaben

In § 82 HGO sind die Aufgaben von Ortsbeiräten geregelt. Wenn die Stadtverordnetenversammlung den Ortsbeiräten keine Befugnisse einräumt, werden sie nur beratend tätig. In allen Angelegenheiten zu seinem Ortsbezirk hat der Ortsbeirat angehört zu werden und hat ein Vorschlagsrecht. Darüber hinaus kann die Stadtverordnetenversammlung den Ortsbeiräten widerruflich Angelegenheiten zur endgültigen Entscheidung übertragen.[6]

Beispiele für an Ortsbeiräte delegierbare Aufgaben sind: Benenennungen von Straßen; Pflege von Ortsbild, Geschichte und Denkmälern; Unterhaltung von Friedhöfen, sowie Förderungen und Zuschussgewährungen an örtliche Vereine.[7]

Geschichte

Im Wahlprogramm 2016 forderte die SPD Maintal die Gründung von Ortsbeiräten in Maintal. Außerdem sollten diese eigene Haushaltsmittel erhalten, um selbstständig ortsnahe Angelegenheiten zu erledigen.[8] Ortsbeiräte könnten die Themen der Stadtteile aufgreifen, die in der Stadtverordnetenversammlung nicht genug Beachtung fänden, so die SPD. Außerdem könnte mithilfe von Ortsbeiräten die Identifikation mit Maintal gesteigert werden.[9]

Einzelnachweise

  1. Vgl. Thomas Euler, § 81 HGO, in: David Rauber et al., Hessische Gemeindeordnung. Kommentar. 4. Auflage, Wiesbaden 2012, S. 447.
  2. Vgl. Thomas Euler, § 81 HGO, in: David Rauber et al., Hessische Gemeindeordnung. Kommentar. 4. Auflage, Wiesbaden 2012, S. 447.
  3. Vgl. Thomas Euler, § 82 HGO, in: David Rauber et al., Hessische Gemeindeordnung. Kommentar. 4. Auflage, Wiesbaden 2012, S. 451.
  4. Vgl. Thomas Euler, § 81 HGO, in: David Rauber et al., Hessische Gemeindeordnung. Kommentar. 4. Auflage, Wiesbaden 2012, S. 448.
  5. Vgl. Thomas Euler, § 82 HGO, in: David Rauber et al., Hessische Gemeindeordnung. Kommentar. 4. Auflage, Wiesbaden 2012, S. 450 f.
  6. Vgl. Thomas Euler, § 82 HGO, in: David Rauber et al., Hessische Gemeindeordnung. Kommentar. 4. Auflage, Wiesbaden 2012, S. 457.
  7. Vgl. Thomas Euler, § 82 HGO, in: David Rauber et al., Hessische Gemeindeordnung. Kommentar. 4. Auflage, Wiesbaden 2012, S. 461.
  8. Vgl. SPD ORTSVEREIN MAINTAL (2016): Wahlprogramm für die Wahlperiode 2016 bis 2021. S. 7. (online: http://web.archive.org/web/20220322160119/http://www.spd.sebastian-maier.info/SPD-Maintal_Programm_Wahlperiode%202016-2021.pdf (22.3.22).
  9. Vgl. http://web.archive.org/web/20220322145635/https://www.fr.de/rhein-main/main-kinzig-kreis/schlaegt-ortsbeiraete-11119529.html (22.3.22).