Ausländerbeirat

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Ein Ausländerbeirat ist ein Beratungsgremium für die politischen Gremien der Stadt und vertritt nach § 88 HGO die Interessen der ausländischen Einwohner der Stadt.[1]

Einrichtung, Wahl und Aufgaben

Einrichtung und Wahl

Nach § 84 HGO müssen Gemeinden in Hessen einen Ausländerbeirat einrichten, wenn in der Gemeinde mindestens 1.000 ausländische Einwohner gemeldet sind. Staatenlose Einwohner sind dabei mitgemeint. Die Verpflichtung entfällt, wenn eine Integrationskommission nach § 89 HGO gebildet wird.[2]

Die Anzahl der Mitglieder des Ausländerbeirats ist in der Hauptsatzung zu regeln und muss mindestens 3 und höchstens 37 betragen (§ 85 HGO).[3]

Eine Wahl des Ausländerbeirats entfällt (auch bei Gemeinden mit mehr als 1.000 Ausländern), wenn die Zahl der Bewerber kleiner als die in der Hauptsatzung vorgesehene Anzahl der Mitglieder ist.[4]

Aufgaben und Rechte

Nach § 88 HGO besteht die Aufgabe des Ausländerbeirats nur in der Beratung der Gemeindeorgane (Magistrat und Stadtverordnetenversammlung). Dabei hat der Ausländerbeirat das Recht auf Anhörung, auf das Stellen eigener Anträge und das Einbringen von Initiativen in die Organe. Außerdem muss er über alle Angelegenheiten informiert werden, zur Entscheidung stehen.[5]

Geschichte

Ausländerbeiratswahl 1990

Am 2. Dezember 1990 wurde erstmals ein Maintaler Ausländerbeirat gewählt. Er ersetzte das Vorgängergremium "Kommission für Ausländische Mitbürger in Maintal".[6]

Ausländerbeiratswahl 1993

Bei der Ausländerbeiratswahl am 7. November 1993 wurde eine Wahlmaschine (oder Stimmenzählgerät) genutzt. Zur Wahl mussten Wähler einen Knopf herausziehen.[7]

Es gab unter anderem folgende Listen: Liste 1 "Maintaler Griechen", Liste 5 "Liste Latina".[8]

1993 wurden in den Ausländerbeirat die "Liste Ausländer gemeinsam" (AGM) von Salih Tasdirek und zwei weiteren Personen; die Liste "Türkische Kulturverein" (TKCM) mit drei Mitgliedern; die "Maintaler Griechen" (GM) mit zwei Vertretern; die "Maintaler Kurden" (MK) mit einem und die "Liste Latina" (LATIN) mit dem langjährig aktiven Portugiesen Alvaro Carreira Marques mit drei Vertretern gewählt. Vorsitzender wurde Salih Tasdirek.[9]

Salih Tasdirek kritisierte die neue Führung der Stadt. Sie unterstütze den Ausländerbeirat weniger bei der Arbeit und nehme ihn nicht mehr ernst.[10]

Ausländerbeiratswahl 1997

Bei der Wahl des Maintaler Ausländerbeirats am 9. November 1997 waren 5.466 Ausländer wahlberechtigt. Der Wahlleiter erklärte, dass alle Ausländer ihr Wahlrecht auch mittels Wahlschein oder Briefwahl ausüben dürften.[11]

Bei der Wahl traten vier Listen mit insgesamt 19 Personen an. Die Wahlbeteiligung lag bei 16,43 Prozent. Die rein türkische Liste "Ausländer Gemeinsam in Maintal (AGM)" erhielt bei der Wahl fünf Sitze, die zweite türkische Liste "Türkischer Kulturverein Maintal e.V. (TKCM)" drei, die Liste "Latina (LATIN)" zwei und die rein pakistanische Liste "Ausländer Progressiv Union (APU)" einen Sitz. Dabei gab es eine große "innertürkische Rivalität" und "Gegnerschaft" zwischen AGM und TKCM. Die Gründe dafür wurden auch auf Nachfragen der Frankfurter Rundschau nicht genannt.[12]

Am 18. Dezember 1997 konstituierte sich der neu gewählte Ausländerbeirat. Das elfköpfige Gremium wählte den Türken Salih Tasdirek (AGM) wieder zum Vorsitzenden. Die drei Stellvertreter wurden der Pakistaner Mahmood Ahmed (APU), der Türke Aku Sefik Türen (AGM) und Ali Asghar Halmand (LATIN). Tasdirek bekam acht Stimmen.Es wurden drei Arbeitsgruppen gebildet: Kindertagesstätte und Schule; Asylbewerber und Flüchtlinge; Kultur, Vereine und Wohnungsnot.[13]

Vorschlag der Reduktion der Zahl der Beiratsmitglieder

Die Stadtverordnetenversammlung diskutierte 1997, wie der Ausländerbeirat organisatorisch und personell unterstützt werden müsste. Die SPD forderte, wie der Beiratsvorsitzende Salih Tasdirek, eine 20 Stunden-Kraft für die Geschäftsstelle des Ausländerbeirats, die CDU stellte die Arbeit des Ausländerbeirats komplett infrage. Angelika Feuerbach schlug vor, die Anzahl der Mitglieder zu reduzieren, da der Beirat die meiste Zeit nicht beschlussfähig sei. Sie zweifelte zudem an Sinn und die Notwendigkeit des Ausländerbeirats. Eine 20-Wochenstunden-Geschäftsstelle würde in einer Parallelverwaltung für Ausländer resultieren. Schließlich stimmten, bis auf die CDU, alle Fraktionen dem Vorschlag der Freien Maintaler zu, die Arbeit der Geschäftsstelle des Ausländerbeirats organisatorisch zusammenzufassen und den Personal zu ermitteln. Die Grünen und die SPD warfen der CDU eine "Generalabrechnung" mit dem politisch nicht gewollten Ausländerbeirat vor. Der Bürgermeister Erhard Rohrbach (CDU) schlug vor, dass die Verwaltungsarbeit des Ausländerbeirates künftig gebündelt vom Fachdienst Gremien anstelle des Kulturamtes übernommen werden sollte.[14]

Ausländerbeiratswahl 2001

Erste Wahl

Am 4. November 2001 fand eine Ausländerbeiratswahl statt. Die Liste des Türkischen Kulturvereins Maintal um Kamil Asatürk erhielt die meisten Stimmen, knapp vor der Liste "Ausländer gemeinsam" des langjährigen Vorsitzenden des Ausländerbeirates, Salih Tasdirek.[15] Die Liste LIM (Liste International Maintal) erhielt 3 Stimmen mehr als die zuvor stärkste Liste AGM (Ausländer gemeinsam für Maintal).[16]

Salih Tasdirek bemängelte, dass in der unmittelbaren Nähe des Wahllokals in der Schillerstraße in Bischofsheim Anhänger einer anderen Wahlliste versuchten hatten, Wähler zu beeinflussen. Da 10 Meter im Umkreis von Wahllokalen Beeinflussungsversuche verboten sind, sei dies ein Verstoß gegen das Wahlgesetz. Obwohl die Beeinflussungsversuche der anderen Liste gestoppt wurden, konnte nicht ausgeschlossen werden, dass das Wahlergebnis verfälscht wurde. An dieser Wahl wurde außerdem bemängelt, dass die Briefwahl nicht ordnungsgemäß abgelaufen sei. Es hatte vorgedruckte Briefwahlanträge einer Liste gegeben und Briefwahlunterlagen wurden möglicherweise von anderen Personen als den berechtigten Wählern ausgefüllt.[17]

Briefwahlunterlagen konnten mittels einfacher Anforderungsformulare beantragt werden und wurden, anders als gesetzlich vorgeschrieben, teilweise den Überbringern dieser Formulare übergeben. Damit wäre eine unzulässige Wahlbeeinflussung möglich gewesen.[18]

Die Stadtverordneten erklärt die Wahl des Ausländerbeirats am 21. Januar 2002 für ungültig. Die Wiederholungswahl wurde für den 14. April angesetzt.[19] Die Stadt musste grobe Fehler bei der Organisation der Wahl einräumen.[20]

Zweite Wahl (Erste Wiederholungswahl)

Bei der Wiederholungswahl vom 14. April 2002 waren 5.531 Personen wahlberechtigt. Davon wählten 976 (17,6 Prozent). Auf die Liste 1 (A.T.) entfielen 2,8 % der Stimmen, die Liste 2 (AGM) erhielt 29,4 % der Stimmen. Die Liste 3 (L.I.M.) bekam mit 61,6 % die meisten Stimmen. Auf die Liste 4 (AKH) entfielen 2,9 % und auf die Liste 5 (APU) 3,2 % der Stimmen.[21] Auffällig war dabei, dass die Liste LIM in den Wahllokalen 33,2 Prozent der Stimmen erhielt, in der Briefwahl aber 92,1 Prozent. Die Liste AGM von Salih Tasdirek erhielt bei der Briefwahl 7 Prozent und in den Wahllokalen 50,2 Prozent. Vier Listen beklagten nach der Wahl über einen Anwalt, dass die Briefwahl nicht ordnungsgemäß abgelaufen sei. Erstens seien durch die LIM systematisch Anträge auf Zusendung von Briefwahlunterlagen gesammelt. Zweitens habe in den Anträgen der gesetzlich notwendige Verhinderungsgrund gefehlt (beispielsweise Krankheit oder Reise).[22]

Im April 2002 erhob der Rechtsanwalt Dr. Unger namens der Mitglieder der Listen 1, 2, 4 und 5 sowie für weitere Personen Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl.[23]

Die Wahlleiterin empfahl in ihrer Beschlussvorlage vom 4. Juni 2002, die Einsprüche zurückzuweisen.[24]

Am 24. Juni 2002 erklärte die Stadtverordnetenversammlung auch die Wiederholungswahl des Ausländerbeirats für ungültig, da es möglicherweise Unregelmäßigkeiten bei der Briefwahl gegeben habe.[25] Der Beschluss wurde mit 21 zu 20 Stimmen bei 2 Stimmenthaltungen gefasst.[26]

Vertreter der Liste 3 (Liste International Maintal - L.I.M.) fochten vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt am Main den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 24. Juni 2002 über die Ungültigkeitserklärung der Wiederholungswahl vom 14. April 2002 an. Das Gericht wies die Klage ab. Die Einsprüche gegen die Wahl wurden folgendermaßen begründet: "Die hohe Zahl der Briefwähler (451) im Vergleich zu den Urnenwählern (511) wie auch die Gegenüberstellung der Stimmenergebnisse machten deutlich, dass die Wahl im Wesentlichen durch die Briefwähler zugunsten der L.I.M. entschieden worden sei, und ließen darauf schließen, dass es bei der Briefwahl 'nicht mit rechten Dingen zugegangen' sei. Bei der Urnenwahl seien auf die Liste 1 4,6 %, auf die Liste 2 50,2 % auf die Liste 3 33,2 %, auf die Liste 4 5,6% und auf die Liste 5 6,2 % der Stimmen entfallen. Tatsächlich seien auch die unterschiedlichen Wahlergebnisse auf zwei Vorgänge zurückzuführen, die bereits jeder für sich allein genommen, erst recht aber in ihrem Zusammenwirken die Ungültigkeit der Wahl zur Folge hätten. Zum einen hätten die Vertreter der Liste 3 mit ihren Vordrucken zahlreiche wahlberechtigte Familien aufgesucht, für ihre Kandidaten geworben und den Familien angeboten, in deren Namen Briefwahlunterlagen zu bestellen. Soweit die Wahlberechtigten ihre Wahlbenachrichtigung zur Hand gehabt hätten, hätten sie den Vordruck sogleich ausgefüllt, ihn unterschreiben lassen und diesen oder die Anforderung zum Wahlamt gebracht. Nach Eingang der Wahlunterlagen hätten sie diese ausfüllen lassen, wobei sie zumeist anwesend gewesen seien, und hätten die Wahlbriefe dann wiederum zum Wahlamt zurückgebracht. Das systematische Sammeln und Weiterleiten von Briefwahlunterlagen sei rechtlich bedenklich, da es sich hierbei um höchstpersönliche Vorgänge handele und die Briefwahl gewissermaßen zum Regelfall gemacht werde. Zum anderen verstießen die von der L.I.M. erstellten Antragsvordrucke gegen § 9 Abs. 1 KWG und § 17 Abs. 2 KWO, denn die Antragsteller hätten darin weder den Verhinderungsgrund konkret benannt, noch ihn glaubhaft gemacht. Die am 10.04.2002 geänderte Praxis des Wahlamtes habe diesen Mangel nicht heilen können, sondern vielmehr zu einem weiteren Verstoß gegen die wahlrechtlichen Vorschriften geführt, denn in dem Begleitschreiben sei als letzter Termin für die Abgabe des neuen Antrages der 12.04.2002, 12.00 Uhr, genannt, während nach § 17 Abs. 4 KWO derartige Anträge bis zum zweiten Tag vor der Wahl, 13.00 Uhr, hätten gestellt werden können. Es sei nicht auszuschließen, dass Wahlberechtigte, die ihren Antrag nicht bis 12.00 Uhr, wohl aber bis 13.00 Uhr hätten abgeben können, von einer Briefwahl abgehalten worden seien."[27]

Das Gericht urteilte am 12. September 2003: "Die von Mitgliedern und Sympathisanten der Liste 3 (L.I.M.) in Umlauf gebrachten und von der Wahlleitung zunächst auch akzeptierten Vordrucke zur Beantragung eines Wahlscheins für die Teilnahme an der Briefwahl entsprachen nicht den Anforderungen des § 9 Abs. 1 KWG und § 17 Abs. 2 KWO. [...] Der gerügte Antragsvordruck [...] enthält [...] weder einen Grund für die Ausstellung des Wahlscheins, noch wird dieser glaubhaft gemacht. Die Formulierung 'da ich am Wahltage ... aus wichtigen Gründen verhindert bin' beinhaltet keine Begründung, sondern gibt lediglich den Gesetzestext wieder. Dieser besteht in einem sogenannten unbestimmten Rechtsbegriff, der zu seiner Konkretisierung der Angabe bestimmter Tatsachen bedarf. Nur dadurch wird eine Überprüfung des Anliegens des Antragstellers überhaupt erst möglich. Der Verzicht auf die Angabe von Tatsachen würde es letztlich dem unüberprüfbaren Belieben des Antragstellers überlassen, von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch zu machen. Eine solche Verfahrensweise wäre mit dem Hessischen Kommunalwahlrecht unvereinbar. Dieses räumt nämlich dem Wähler gerade kein freies Wahlrecht zwischen Urnen- und Briefwahl ein. Es bestimmt vielmehr die Wahl im Wahllokal zum Regelfall und lässt die Briefwahl nur unter bestimmten Voraussetzungen und unter Beachtung besonderer Verfahrensvorschriften zu. Diese sollen dem bei der Briefwahl nicht ohne weiteres von der Hand zu weisenden Missbrauchs- und Manipulationsmöglichkeiten entgegenwirken und das verfassungsmäßig verbriefte Recht dieses Personenkreises auf eine freie, von Dritten unbeeinflusste und vor allem geheime Wahl zu gewährleisten. [...]Der vorbezeichnete Mangel im Wahlverfahren konnte auch nicht dadurch geheilt werden, dass die Wahlleiterin die mittels der Formulare der L.I.M. eingereichten Briefwahlanträge, soweit sie noch nicht erledigt waren, mit Schreiben vom 10.04.2002 an die Absender zurücksandte. Zum einen konnte mit dieser Maßnahme nicht mehr rückgängig gemacht werden, dass der größte Teil der Antragsteller bereits auf dieser Grundlage Wahlscheine erhalten hatte und damit berechtigt war, an der Briefwahl teilzunehmen, wodurch es zum anderen gleichzeitig zu einer Ungleichbehandlung gegenüber denjenigen kam, denen diese Möglichkeit nun verwehrt war. [...] Die [...] gerügte Unregelmäßigkeit beim Wahlverfahren konnte auch auf die Verteilung der Sitze von Einfluss gewesen sein. Laut der amtlichen Bekanntmachung des Wahlausschusses vom 19.04.2002 hatten sich 976 Wahlberechtigte an der Ausländerbeiratswahl am 14.04.2002 beteiligt. Von den insgesamt 502 ausgestellten Wahlscheinen waren nach Mitteilung der Wahlleiterin 90 aufgrund der beanstandeten Vordrucke der L.I.M. an die jeweiligen Antragsteller übersandt worden. Es ist davon auszugehen, dass diese Personen in ihrer ganz überwiegenden Mehrzahl auch an der Wahl teilgenommen haben. Anderenfalls hätten sie sich nicht erst der Mühe der Beantragung eines Wahlscheins unterzogen. Diese Einschätzung wird auch dadurch bestätigt, dass von den insgesamt 502 Personen, die Wahlscheine beantragt und erhalten hatten, 451, also etwa 90 % an der Briefwahl auch tatsächlich teilnahmen. Daraus folgt, dass von den 976 Personen, die sich an der Wahl beteiligten, ca. 80 - 90 Wahlberechtigte (= 8 - 9 %) wegen der Verwendung mangelhafter Antragsvordrucke nicht zur Wahl hätten zugelassen werden dürfen und deshalb ungültige Stimmen abgegeben haben. Berücksichtigt man, dass jeder Wahlberechtigte bis zu 11 Stimmen vergeben konnte, so kann es keinem Zweifel unterliegen, dass es ohne die ungültigen Stimmen zu einer abweichenden Verteilung der 11 Sitze des Ausländerbeirats gekommen wäre. Davon wäre in erster Linie die Liste der Kläger negativ betroffen, da gerade auf sie bei der Briefwahl ein besonders hoher Anteil von 91,1 % entfallen war."[28]

Abschaffung der Briefwahlmöglichkeit

Die Stadtverordnetenversammlung stimmte am 22. März 2004 mit den Stimmen von CDU, FDP, Republikanern, sieben SPD-Stadtverordneten und einem Grünen der Magistratsvorlage zur Abschaffung der Briefwahlmöglichkeit bei Ausländerbeiratswahlen zu. Anlass für die Änderung der Hauptsatzung waren die Unregelmäßigkeiten bei den Ausländerbeiratswahlen im November 2001 und April 2002.

Die Briefwahl sollte als Fehlerquelle bei Ausländerbeiratswahlen künftig ausgeschlossen werden. Alvaro Carreira Marques (SPD) meinte dagegen, dass die Verwaltung die Unregelmäßigkeiten vermeiden können, hätte sie besser aufgepasst, und plädierte wie Christine Mayer-Simon (SPD) und Hartmut König (Bündnis 90 / Die Grünen) für die Briefwahloption als ein demokratisches Element. Helmut Reider (SPD) warf dem damaligen Wahlleiter vor, nicht genug gegen etwaige Manipulationen getan zu haben.[29]

Dritte Wahl (Zweite Wiederholungswahl)

Da sich bis zum Ende der Meldefrist am 23. September 2004 keine Kandidaten für den Ausländerbeirat meldeten, fand in der Wahlperiode keine Wiederholungswahl mehr statt. Die nächste regulären Ausländerbeiratswahlen waren zudem bereits ein Jahr später im November 2005.[30]

Ausländerbeiratswahl 2005

Bei der Ausländerbeiratswahl am 27. November 2005 durfte ca. 5.500 Ausländer in Maintal wählen. Es kandidierte lediglich die pakistanische Liste "Ausländer Progressiven Union". Für das scheinbar sehr gringe Interesse zu Kandidieren fand die Gemeindewahlleiterin keine Erklärung.[31] An der Spitze der gewählten Liste standen Mahmood Ahmed, Ahmad Saeed und Uzma Ahmed. Die Wahlbeteiligung war sehr gering. Es haben nur 88 Wahlberechtigte gewählt. Über die Wahl wurde laut Stadt mittels mehrsprachigen Materials vom Landesausländerbeirat informiert. Dies "sei in allen öffentlichen Einrichtungen ausgelegt und an die ausländischen Vereine verschickt worden". Die Liste, die scheinbar insbesondere die 170 in Maintal zum damaligen Zeitpunkt lebenden Pakistani vertrat, wurde "auf den letzten Drücker" eingereicht, womit ein Ausfall der Wahl verhindert wurde. Die Wahl fand in drei Wahllokalen in Dörnigheim, Bischofsheim und Hochstadt statt. Die 18 Wahlhelfer erhielten je 30 Euro "Erfrischungsgeld" und habe sich sehr gelangweilt, so der Dörnigheimer Stefan Freund.[32]

Mit der Wahlbeteiligung von 1,6 Prozent war Maintal bei dieser Ausländerbeiratswahl das Schlusslicht in Hessen.[33]

In Folge der geringen Wahlbeteiligung stellte die Jugendorganisation der CDU, die Junge Union, den Ausländerbeirat infrage. Aniello Ambrosio bemängelte, dass sich nur eine Bevölkerungsgruppe zur Wahl gestellt hatte und, dass die Wahlbeteiligung so gering war. Der JU-Vorsitzende Markus Heber forderte von allen Beteiligten in Maintal, eine "sinnvolle und alle Seiten befriedigende" Lösung zu finden. Er plädierte dafür, zu prüfen, ob ein Integrationsbeirat mit Vertretern von Verbänden für Migration, Kirchen, religiösen Gemeinschaften, Arbeitgeberverbänden, Gewerkschaften und Politik eine solche Lösung sein könnte.[34]

Ausländerbeiratswahl 2010

Bei den Ausländerbeiratswahlen in den Gemeinden am 7. November 2010 waren in Maintal 11 Mitglieder in Mehrheitswahl zu wählen. Von 5.820 Wahlberechtigten wählten 137. Die Wahlbeteiligung lag damit bei 2,4 Prozent. Es gab 13 ungültige Stimmzettel. Alle Stimmen fielen auf die einzige Liste "Ausländer Gemeinsam in Maintal (AGM)" mit Salih Tasdirek, Ömer Bara, Kenan Tasdirek, Enisa Skrijelj, Hamza Tasdirek, Cengiz Dural, Ramazan Bas, S. Murat Keceli, Mustafa Coskun, Muzaffer Apaydin, Selim Aktas und Alparslan M. Bara (Reihenfolge nach Stimmen, nicht gewählte kursiv).[35][36]

Ausländerbeiratswahl 2015

Bei den Ausländerbeiratswahlen in den Gemeinden am 29. November 2015 waren in Maintal 11 Mitglieder in Mehrheitswahl zu wählen. Von 7.678 Wahlberechtigten wählten 125. Die Wahlbeteiligung lag somit bei 1,6 Prozent. Es gab 1 ungültigen Stimmzettel. Alle Stimmen fielen auf die einzige Liste "Ausländer Gemeinsam in Maintal (AGM)" mit Salih Tasdirek, Ömer Bara, Hamza Tasdirek, Kenan Tasdirek, Cengiz Dural, Ramazan Bas, Selim Aktas, Alparslan Bara, Muzaffer Apaydin, Mozat Abdi Ali, Enes Sakarya und Seyit Murat Keceli (Reihenfolge nach Stimmen, nicht gewählte kursiv).[37]

Ausländerbeiratswahl 2021

Bei den Ausländerbeiratswahlen in den Gemeinden am 14. März 2021 waren in Maintal 11 Mitglieder in Mehrheitswahl zu wählen. Diese Wahl fand zusammen mit der Wahl der Stadtverordnetenversammlung statt. Von 9.199 Wahlberechtigten wählten 680. Die Wahlbeteiligung lag damit bei 7,4 Prozent. Es gab 53 ungültige Stimmzettel. 68,4 % der Stimmen enfielen auf die Liste "Ausländer Gemeinsam in Maintal (AGM)" und 31,6 % auf die Liste "Internationale Liste Maintal (ILM)". Erstere erhielt 8 Sitze im Ausländerbeirat und letztere 3.[38]

Magistratsvorlage zur Abschaffung des Ausländerbeirats

2025 beschloss der Magistrat eine Vorlage zur Abschaffung des Ausländerbeirats und Einrichtung einer Intergrationskommission. Eine solche in der HGO genannte Alternative würde mit sachkundigen Bürgern von der Stadtverordnetenversammlung gewählt und könne mehr Pluralität bei Nationen und Geschlechtern darstellen, meinte die Bürgermeisterin Monika Böttcher bei der Vorstellung der Vorlage im Ausländerbeirat. Etwa Hälfte der Intergrationskommission würde aus Stadtverordneten bestehen, wodurch ein kurzer Draht in die Stadtpolitik hergestellt würde. Der Vorsitzende des Ausländerbeirats, Salih Tasdirek, hob dagegen hervor, dass der Beirat aus 6 Nationen bestünde und in einer Intergrationskommission nicht mehr Nationen abgebildet werden könnten. Die Abschaffung des Beirats aufgrund der vermeintlich niedrigen Wahlbeteiligung sei fraglich und müsste als Argument dann auch für viele andere Institutionen gelten, wie für die IHK, wo er Präsidiumsmitglied ist. Im Haupt- und Finanzausschuss zeigte sich Leo Hoffmann (FDP) über die Vorlage erschüttert und mutmaßte, dass einigen Leuten die Besetzung im Ausländerbeirat nicht gefalle. Er war dagegen, ein demokratisch gewähltes Gremium abzuschaffen. Sebastian Maier (SPD) schloss sich dem an und meinte, dass Kritik am Ausländerbeirat niemals Grund sein dürfe, ihn abzuschaffen. Außerdem gebe es in Maintal ein funktionierendes Gremium. Den Ausführungen von FDP und SPD stimmte auch die CDU zu. Die Bürgermeisterin Monika Böttcher zog die Vorlage des Magistrats darauf zurück.[39][40]

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Vgl. Thomas Euler, § 88 HGO, in: David Rauber et al., Hessische Gemeindeordnung. Kommentar. 4. Auflage, Wiesbaden 2012, S. 481f.
  2. Vgl. Thomas Euler, § 84 HGO, in: David Rauber et al., Hessische Gemeindeordnung. Kommentar. 4. Auflage, Wiesbaden 2012, S. 465.
  3. Vgl. Thomas Euler, § 85 HGO, in: David Rauber et al., Hessische Gemeindeordnung. Kommentar. 4. Auflage, Wiesbaden 2012, S. 468f.
  4. Vgl. Thomas Euler, § 84 HGO, in: David Rauber et al., Hessische Gemeindeordnung. Kommentar. 4. Auflage, Wiesbaden 2012, S. 467.
  5. Vgl. Thomas Euler, § 88 HGO, in: David Rauber et al., Hessische Gemeindeordnung. Kommentar. 4. Auflage, Wiesbaden 2012, S. 481ff.
  6. Vgl. Frankfurter Rundschau, 22.10.1997, S. 6.
  7. Vgl. Frankfurter Rundschau, 13.07.1999, S. 2.
  8. Vgl. Frankfurter Rundschau, 13.07.1999, S. 2.
  9. Vgl. Frankfurter Rundschau, 22.10.1997, S. 6.
  10. Vgl. Frankfurter Rundschau, 22.10.1997, S. 6.
  11. Vgl. Frankfurter Rundschau, 18.10.1997, S. 4.
  12. Vgl. Frankfurter Rundschau, 20.12.1997, S. 3.
  13. Vgl. Frankfurter Rundschau, 20.12.1997, S. 3.
  14. Vgl. Frankfurter Rundschau, 23.05.1997, S. 3.
  15. Vgl. Frankfurter Rundschau, 23.01.2002, S. 2.
  16. Vgl. Frankfurter Rundschau, 27.06.2002, S. 34.
  17. Vgl. Frankfurter Rundschau, 23.01.2002, S. 2.
  18. Vgl. Frankfurter Rundschau, 24.03.2004, S. 42.
  19. Vgl. Frankfurter Rundschau, 23.01.2002, S. 2.
  20. Vgl. Frankfurter Rundschau, 27.06.2002, S. 34.
  21. Vgl. VG Frankfurt am Main, Urteil vom 12.09.2003 - 7 E 2628/02, https://openjur.de/u/294954.html (abgerufen am 9.3.25).
  22. Vgl. Frankfurter Rundschau, 27.06.2002, S. 34.
  23. Vgl. VG Frankfurt am Main, Urteil vom 12.09.2003 - 7 E 2628/02, https://openjur.de/u/294954.html (abgerufen am 9.3.25).
  24. Vgl. VG Frankfurt am Main, Urteil vom 12.09.2003 - 7 E 2628/02, https://openjur.de/u/294954.html (abgerufen am 9.3.25).
  25. Vgl. Frankfurter Rundschau, 27.06.2002, S. 34.
  26. Vgl. VG Frankfurt am Main, Urteil vom 12.09.2003 - 7 E 2628/02, https://openjur.de/u/294954.html (abgerufen am 9.3.25).
  27. Vgl. VG Frankfurt am Main, Urteil vom 12.09.2003 - 7 E 2628/02, https://openjur.de/u/294954.html (abgerufen am 9.3.25).
  28. Vgl. VG Frankfurt am Main, Urteil vom 12.09.2003 - 7 E 2628/02, https://openjur.de/u/294954.html (abgerufen am 9.3.25).
  29. Vgl. Frankfurter Rundschau, 24.03.2004, S. 42.
  30. Vgl. Frankfurter Rundschau, 01.10.2004, S. 38.
  31. Vgl. Frankfurter Rundschau, 27.10.2005, S. 38.
  32. Vgl. Frankfurter Rundschau, 30.11.2005, S. 38.
  33. Vgl. Frankfurter Rundschau, 08.12.2005, S. 35.
  34. Vgl. Frankfurter Rundschau, 09.12.2005, S. 36.
  35. Vgl. Hessisches Statistisches Landesamt, Statistische Berichte. Ausländerbeiratswahlen in Hessen am 7./28. November 2010, Kennziffer: B VII 3/S - 5j/10, S. 15, https://www.statistischebibliothek.de/mir/servlets/MCRFileNodeServlet/HEHeft_derivate_00005835/BVII3_S_5j10.pdf (abgerufen am 6.3.25).
  36. Vgl. Maintal Tagesanzeiger, 09.11.2010, S. 9.
  37. Vgl. Hessisches Statistisches Landesamt, Statistische Berichte. Ausländerbeiratswahlen in Hessen am 29. November 2015, Kennziffer: B VII 3/S - 5j/15, S. 15, https://www.statistischebibliothek.de/mir/servlets/MCRFileNodeServlet/HEHeft_derivate_00005235/BVII3_5j15.pdf (abgerufen am 6.3.25).
  38. Vgl. Hessisches Statistisches Landesamt, Statistische Berichte. Ausländerbeiratswahlen in Hessen am 14. März 2021, Kennziffer: B VII 3/S - 5j/21, 2., korrigierte Auflage, Mai 2021, S. 15, https://www.statistischebibliothek.de/mir/servlets/MCRFileNodeServlet/HEAusgabe_derivate_00000054/BVII3_5j21_2kA.pdf (abgerufen am 6.3.25).
  39. Vgl. https://www.op-online.de/region/main-kinzig-kreis/maintal/vorlage-kassiert-maintaler-auslaenderbeirat-bleibt-erhalten-93584731.html (abgerufen am 9.3.25).
  40. Vgl. Drucksachen-Nummer: 1744/2024 https://sessionnet.owl-it.de/maintal/BI/getfile.asp?id=142670&type=do (abgerufen am 9.3.25).