Gelber Sack

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Der Gelbe Sack ist in Maintal der Sammelbehälter für Leichtverpackungen.

Geschichte

Mülltrennungsanreiz und Müllgebühren

Am 1. Januar 1994 wurden die Müllgebühren um 34 Prozent auf jährlich 207,50 DM erhöht. Außerdem wurde der Abfuhrrhythmus geändert. Zuvor wurde die graue 50 Liter fassenden Mülltonne wöchentlich geleert, ab 1994 jede zweite Woche. Die Müllgebühren konnte man auf 166,80 Mark senken, wenn man den Müll getrennt sammelte und auch eine grüne Tonne für Papier und eine braune für Bioabfälle hatte. Die grüne Tonne wurde seit 1994, wie auch der gelbe Sack im Dualen System, zweiwöchentlich geleert. Dadurch musste die Gebührenerhöhung weniger hoch ausfallen. Die braune Tonne wurde weiterhin wöchentlich geleert.[1]

Analyse der Müllgebühren

1995 ergab eine Analyse des Stadtrates und Umweltdezernenten, Dr. Karl-Heinz Schreiber, dass die Müllgebühren in Maintal fünfzig Prozent unter dem Durchschnitt der Kommunen im Main-Kinzig-Kreis lägen (166 DM zu 374 Mark). Außerdem würden, anders als in anderen Kommunen, keine Gebühren für die Biotonne, für Sperrmüll und das Entsorgen von großen und kleinen Elektrogeräten erhoben. Das "Duale System Deutschland" (DSD) übernahm die Entsorgung von Papier, Kunststoff, Glas und Dosen kostenlos.[2]

Umstellung von gelbem Sack auf gelbe Tonne

Postkarte zur Befragung der Haushalte im Jahr 2021

2021 brachte der Magistrat eine Vorlage in die Stadtverordnetenversammlung ein, die die Einführung einer Gelben Tonne anstelle der bislang überwiegend genutzten Gelben Säcke vorsah. Geplant war eine 240 Liter Tonne, die 2-wöchentlich geleert wird. Alternativ sollten Privathaushalte sich auch für ein 120 l Gefäß entscheiden können. Die Tonnen sollten kostenlos an die Privathaushalte verteilt werden. Ein Mischsystem bestehend aus gelben Sack und gelber Tonne, bei dem neben den üblichen Gelben Säcken auch die ca. 250 privaten 120 l bzw. 240 l Tonnen abgeholt werden, ist nicht möglich.[3][4]

Anlass für die Debatte um eine Umstellung auf die Gelbe Tonne ist das neue Verpackungsgesetz. Nach § 22 II VerpackG kann der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger Art des Sammelsystems (Holsystem, Bringsystem oder Kombination) und Art und Größe der Sammelbehälter (sofern es sich um Standard-Sammelbehälter handelt) und Häufigkeit und des Zeitraums der Behälterleerungen bestimmen.[5] "In Hessen sind die Landkreise, kreisfreien Städte und Gemeinden die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Sie haben die örtliche Abfallentsorgung sicherzustellen."[6]

Im Haupt- und Finanzausschuss wurde die Magistratsvorlage ohne Beschlussempfehlung zur Beschlussfassung an die Stadtverordnetenversammlung weitergeleitet. Beigefügt wurden Protokollnotizen, in denen der Erste Stadtrat Karl-Heinz Kaiser erstens versicherte, dass evtl. notwendige Versiegelungen von Grundstücksflächen privater Gebäude für die Gelbe Tonne keine Auswirkungen auf die Gebühr für das Niederschlagswasser haben würde, und zweitens erklärte, dass in Ausnahmefällen zusätzliche Gelbe Säcke für Spitzenbedarfe von Verpackungsmüll ausgegeben werden könnten.[7][8]

Die Stadtverordnetenversammlung der 12. Legislaturperiode stimmte mehrheitlich für einen Änderungsantrag von CDU und FDP und beschloss schließlich, dass eine postalische Umfrage unter den betroffenen Bürgern stattfinden wird, in der sich Bürger entweder für das Einsammeln mit Gelben Säcken oder mit einer 240 Liter Tonne aussprechen dürfen.[9][10] Im Gegensatz zu einem Bürgerentscheid nach § 8b HGO ist diese Umfrage für Stadtverordnete nicht verbindlich.

Das Ergebnis der Bürgerbefragung zur gelben Tonne bzw. dem gelben Sack ergab, dass 6.797 für graue Tonnen als Gebührenschuldner hinterlegten Personen bzw. Firmen angeschrieben wurden und davon 58,8 % an der Umfrage teilgenommen haben. Davon entschieden sich 50,3 % für den gelben Sack. Der Magistrat sprach am 18. Januar 2022 sich für den gelben Sack aus. Der Haupt- und Finanzausschuss leitete die Beschlussvorlage am 9. Februar 2022 einstimmig ohne Beschlussempfehlung an die Stadtverordnetenversammlung weiter. Die WAM beantragte am 4. Februar die Umstellung auf die gelbe Tonne, da diese auf ihre Lebensdauer wirtschaftlicher und umweltfreundlicher sei.[11]

Am 14. Februar 2022 beschloss die Stadtverordnetenversammlung mit Mehrheit den gelben Sack als Sammelgefäß für Verpackungsabfälle.[12]

Siehe auch

Liste Unternehmen in der Abfallwirtschaft

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung, 05.01.1994, Nr. 3, S. 37.
  2. Vgl. FR Nr. 077 v. 31.03.1995 Seite 3 LR Lokalrundschau, Ausgabe: Main-Kinzig-Kreis.
  3. Vgl. Stadt Maintal, Drucksachen-Nummer 0202/2021.
  4. Vgl. Vorlage mit den Beschlüssen https://web.archive.org/web/20211013124759/https://sessionnet.krz.de/maintal/bi/getfile.asp?id=91697&type=do (13.10.2021).
  5. Vgl. https://web.archive.org/web/20211008141815/http://www.gesetze-im-internet.de/verpackg/__22.html (13.10.2021).
  6. Vgl. https://web.archive.org/web/20210322171419/https://rp-giessen.hessen.de/umwelt-natur/abfall/entsorgungswege/entsorgungstr%C3%A4ger-gemeinden-st%C3%A4dte-und-landkreise (13.10.2021).
  7. Vgl. Stadt Maintal, Drucksachen-Nummer 0202/2021.
  8. Vgl. Stadt Maintal, Drucksachen – Nr.: 0202/2021 https://web.archive.org/web/20211013124759/https://sessionnet.krz.de/maintal/bi/getfile.asp?id=91697&type=do (13.10.2021).
  9. Vgl. Stadt Maintal, Drucksachen-Nummer 0202/2021.
  10. Vgl. Stadt Maintal, Drucksachen – Nr.: 0202/2021 https://web.archive.org/web/20211013124759/https://sessionnet.krz.de/maintal/bi/getfile.asp?id=91697&type=do (13.10.2021).
  11. Vgl. Stadt Maintal, Drucksachen – Nr.: 0428/2021.
  12. Vgl. Stadt Maintal, Drucksachen – Nr.: 0428/2021.