Grundsteuer

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Die Grundsteuer ist neben der Gewerbesteuer eine von zwei Steuern, deren Festsetzung mit Hebesätzen das Grundgesetz den Städten und Gemeinden einräumt.[1]

Die Grundsteuer B trifft sowohl Mieter als auch Eigentümer und ist die "Nummer 1 der kommunalen Steuerschrauben". Die Grundsteuer A ist weniger ertragreich und betrifft land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen.[2]

Geschichte

Stadtkämmerer Günther Hack plante 1981, die Anhebung der Grundsteuer B von 220 auf 260 Prozentpunkte.[3]

2002 betrug der Hebesatz der Grundsteuer B 320 Prozent.[4]

2003 erklärte der Kämmerer Günther Wassermann (SPD), die Stadt plane vorerst nicht, die Sätze für die Grundsteuer oder die Gewerbesteuer erhöhen.[5] Wenige Wochen später plante er nach neuen Daten des Landes die Erhöhung der Grundsteuer A und B von 320 auf 380 Punkte, um Mehreinnahmen von insgesamt rund 666.000 Euro zu generieren.[6]

2011 stieg der Hebesatz der Grundsteuer B um 15 Prozentpunkte.[7]

2011 plante der Bürgermeister Erhard Rohrbach (CDU) im Entwurf des Doppelhaushaltes für die Jahre 2012 und 2013 mit einer Erhöhung der Grundsteuer B von 395 auf 695 Prozentpunkte, was der höchste Satz im Main-Kinzig-Kreis gewesen wäre und Mehreinnahmen in Höhe von 3,5 Millionen Euro im Jahr bedeutet hätte.[8] Das wäre der höchste Hebesatz in Hessen gewesen und mehr als doppelt so hoch wie der hessische Durchschnitt.[9] Diese Erhöhung wurde von den Stadtverordneten abgelehnt. 2014 lag der Hebesatz noch bei 395 Punkten. Die Diskussion um eine Erhöhung war damit allerdings nicht beendet, da die Aufsichtsbehörden die Stadt zwangen, ihre Finanzen zu sanieren.[10]

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Vgl. Art. 106 VI GG.
  2. Vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung, 19.08.2023, Nr. 192, S. 2.
  3. Vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung, 30.12.1981, S. 33.
  4. Vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung, 15.11.2002, Nr. 266, S. 68.
  5. Vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung, 13.11.2003, Nr. 264, S. 60.
  6. Vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung, 08.12.2003, Nr. 285, S. 46.
  7. Vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung, 21.11.2011, Nr. 271, S. 37.
  8. Vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung, 21.11.2011, Nr. 271, S. 37.
  9. Vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung, 08.02.2012, Nr. 33, S. 37.
  10. Vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung, 27.05.2014, Nr. 122, S. 44.