Gewerbesteuer

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Die Gewerbesteuer ist neben der Grundsteuer eine von zwei Steuern, deren Festsetzung mit Hebesätzen das Grundgesetz den Städten und Gemeinden einräumt.[1]

Geschichte

1998 sprach sich die SPD dafür aus, den Hebesatz der Gewerbesteuer von 420 auf 430 Punkte zu erhöhen, um dadurch im Jahr etwa 200.000 Mark mehr einzunehmen.[2]

1999 schlug der Bürgermeister Erhard Rohrbach (CDU) vor, den Gewerbesteuersatz von 430 Prozentpunkten zu reduzieren. Maintal nahm 15 Millionen Mark an Gewerbesteuern ein und Rohrbach meinte, dass ähnlich große Kommunen mit deutlich geringerem Hebesatz bis zu 60 Millionen Mark aus der Gewerbesteuer erhielten.[3]

2003 erklärte der Kämmerer Günther Wassermann (SPD), die Senkung des Hebesatzes der Gewerbesteuer 2002 auf 395 Punkte habe die Einnahmen der Stadt nicht verringert. Er rechnete weiterhin mit Gewerbesteuereinnahmen in Höhe von 7,8 Millionen Euro. Er plante vorerst, weder die Sätze für die Grundsteuer noch für die Gewerbesteuer erhöhen.[4]

2008 lag der Gewerbesteuer-Hebesatz in Maintal bei 380 Prozent. Zum Vergleich: Hanau 430, Frankfurt 460, Bruchköbel 320, Nidderau 320, Mühlheim 350.[5]

2011 plante der Bürgermeister Erhard Rohrbach (CDU) im Entwurf des Doppelhaushaltes für die Jahre 2012 und 2013 mit einer Erhöhung der Gewerbesteuer von 380 auf 395 Prozentpunkte, was Mehreinnahmen von ca. 500.000 Euro im Jahr einbringen sollte.[6]

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Vgl. Art. 106 VI GG.
  2. Vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung, 15.01.1998, Nr. 12, S. 45.
  3. Vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung, 10.11.1999, Nr. 262, S. 68.
  4. Vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung, 13.11.2003, Nr. 264, S. 60.
  5. Vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung, 02.02.2008, Nr. 28, S. 53.
  6. Vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung, 21.11.2011, Nr. 271, S. 37.